Zusammenarbeit von Ehrenamtlichen und Betreuungsverein

Im Zentrum der Zusammenarbeit zwischen ehrenamtlichen Betreuer*innen und uns als Betreuungsverein steht die Vereinbarung. Diese beinhaltet die minimalen Regelungen an Rechten und Pflichten für beide Seiten.

Dazu gehören u.a.

  • wir als Betreuungsverein benennen eine*n festen Ansprechpartner*in für die*den ehrenamtlichen Betreuer*in
  • die*der ehrenamtliche Betreuer*in verpflichtet sich zur Teilnahme am Grundkurs sowie regelmäßig (mindestens jährlich) an unseren Fortbildungen und Schulungen
  • wir erklären uns bereit, die Verhinderungsbetreuung zu übernehmen, wenn die*der ehrenamtliche Betreuer*in wegen Urlaub, Krankheit etc. verhindert ist.

Ehrenamtliche Betreuer*innen, die außerhalb eines familiären Kontextes tätig werden, sind verpflichtet eine solche Vereinbarung mit einem Betreuungsverein abzuschließen.

Bei ehrenamtlichen Betreuungen im familiären Kontext sendet uns die Betreuungsbehörde sendet die Adressdaten der neu bestellten ehrenamtlichen Betreuer*innen zu. Wir treten dann mit diesen in Kontakt und bieten den Abschluss der Vereinbarung mit uns an. Es besteht hier jedoch keine Verpflichtung diese Vereinbarung zu schließen!

Hier finden Sie unsere Muster-Vereinbarung zum Download

 

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