Wille & Wunsch statt Vormundschaft,
persönliche rechtliche Betreuung statt Entmündigung/Gebrechlichkeitspflegschaft,
Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung.
Haben Sie Interesse, einen Menschen mit einer Erkrankung oder einer Behinderung im Rahmen einer rechtlichen Betreuung in den zuvor genannten Bereichen zu unterstützen? Sind sie vielleicht sogar bereits als Betreuer*in aktiv? Oder werden sie als rechtliche*r Betreuer*in aufgrund einer fehlenden Vorsorgevollmacht bestellt oder in Erwähnung gezogen?
Dann bieten wir Ihnen:
- Eine professionelle Einführung in die ehrenamtliche Tätigkeit
- Hospitation vor Übernahme eines Ehrenamtes
- Beratungen und Fortbildungen, inkl. dem Grundkurs, zu relevanten Themen
- Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch
- Ansprechpartner*innen vor Ort
- Vertretung bei Verhinderung
- Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 425€ im Jahr
- Gerne schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung gemäß § 15 (1) Nummer4 BtOG über die verbindliche Zusammenarbeit mit uns als Betreuungsverein ab
Sie benötigen:
- Verständnis für die Lebenssituation eines Menschen
- Motivation, die Unabhängigkeit und Selbstwirksamkeit von betreuten Menschen zu fördern und zu fordern
- 5-7 Stunden Zeit im Monat
- Bereitschaft zum Umgang mit Behörden, Banken, Ärzten, Pflegediensten etc.
- Bereitschaft zur Teilnahme an einem Grundkurs (Umfang 9 Std.) sowie an Fortbildungen
- Ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem amtlichen Schuldnerregister
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Sie haben Lust auf eine so schöne und verantwortungsvolle Aufgabe, übernehmen gern Schutz und Fürsorge für Menschen, möchten zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten? Dann kommen Sie ins Team des AWO Betreuungsvereines!
Neben regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen und der Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch steht Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter als feste/r Ansprechpartner*in jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Die Mitarbeiter*innen des Vereins übernehmen zudem auch eigene rechtliche Betreuungen sowie Verfahrenspflegschaften, Ergänzungs- und Kontrollbetreuungen. Hierbei machen wir es uns zur Aufgabe, das Selbstbestimmungsrecht kranker, behinderter oder alter Menschen zu stärken, damit sie im Alltag ihr Leben selbstentscheidend und würdevoll führen können.
Vereinbaren Sie gern einen Termin für ein unverbindliches Informationsgespräch mit uns.